Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
null3null social (Grinbergs, Nils; Bargan, Öykü GbR), Strausberger Platz 13, 10243 Berlin
Stand: 26. August 2026
Wir schreiben unsere AGB so, wie wir mit dir reden: kurz, direkt, per Du. „Wir“ sind Öykü und Nils von null3null social. „Du“ bist das Unternehmen, das uns beauftragt.
1. Für wen das gilt
Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen, Selbstständige und Organisationen (Unternehmer nach § 14 BGB), nicht für Privatpersonen. Diese AGB gelten für alle unsere Angebote und Verträge. Deine eigenen Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Was im Angebot steht, geht diesen AGB vor. Was auf unserer Website steht, ist Information und kein Vertragsinhalt.
Videoprojekte (Imagefilm, Produktvideo, Interview-Video, Event & Location Video, Social-Content-Produktionen und ähnliche Aufträge) sind Werkverträge: Wir schulden das fertige Video. Laufende Betreuung (Retainer, Social-Media- und Ads-Management) ist ein Dienstvertrag: Wir schulden die vereinbarte Arbeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis wie Reichweite, Follower oder Anfragen.
2. Angebot und Vertrag
Unsere Angebote sind 14 Tage ab Datum bindend. Drehtermine im Angebot halten wir in dieser Zeit unverbindlich frei. Der Vertrag kommt zustande, wenn du das Angebot in Textform annimmst (eine E-Mail reicht) oder die Anzahlung bezahlst.
Werktage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Berlin. Textform heißt E-Mail, Messenger oder Kommentar im Freigabe-Tool; Unterschriften brauchen wir nicht.
3. Was wir liefern
Im Angebot steht, was du bekommst: Konzept, Drehtage, Schnitt, Formate, Anzahl der Assets. Im Preis enthalten sind unser Team, unser Equipment, Musik aus lizenzierten Bibliotheken, Farbkorrektur, Tonmischung, Untertitel und die im Angebot genannten Formate.
Ein Drehtag umfasst bis zu 10 Stunden vor Ort, Auf- und Abbau eingeschlossen. Ab der 11. Stunde berechnen wir 100 € je angefangene Stunde. Ein halber Drehtag umfasst bis zu 4 Stunden, ein Drehtermin in der laufenden Betreuung bis zu 6 Stunden. Wartezeit, die du zu vertreten hast (Drehort nicht bereit, Personen nicht da), zählt als Drehzeit.
Innerhalb des freigegebenen Konzepts entscheiden wir über Kameraführung, Schnitt, Musik und Look. Das ist unser Handwerk, und Geschmacksfragen sind kein Mangel.
Nicht enthalten, sofern nicht im Angebot: Fremdkosten (Ziffer 5), Reisen außerhalb Berlins, zusätzliche Formate und Sprachfassungen, Motion Design und 3D, Drohnenflüge mit Genehmigungspflicht, Nachdrehs wegen Wetter oder Konzeptänderung.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Unser Mindestauftragswert liegt bei 1.500 €; Nachbestellungen von Schnittvarianten aus vorhandenem Material sind davon ausgenommen.
- Projekte über 2.000 €: 50 % bei Auftrag, fällig vor dem ersten Drehtag; 50 % bei Abnahme.
- Projekte bis 2.000 €: Zahlung nach Lieferung.
- Laufende Betreuung: monatlich im Voraus, Rechnung zu Beginn jedes Vertragsmonats.
- Fremdkosten: sofort bei Anfall, bei größeren Posten vorab.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, Anzahlungen und Retainer-Rechnungen innerhalb von 7 Tagen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Zinsen und die gesetzliche Pauschale von 40 €. Ist eine Rechnung länger als 14 Tage überfällig, dürfen wir die Arbeit ruhen lassen und Termine verschieben; feste Drehtermine gelten dann als von dir abgesagt (Ziffer 9). Aufrechnen kannst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Verschiebt sich ein Projekt auf deinen Wunsch um mehr als drei Monate, dürfen wir den Preis an unsere dann aktuelle Preisliste anpassen.
5. Fremdkosten und Reisen
Fremdkosten sind Leistungen Dritter, die wir für dein Projekt einkaufen: Locations, zusätzliches Equipment, Requisiten, Darsteller:innen, Sprecher:innen, Sonderlizenzen für Musik oder Stock, Stornogebühren Dritter. Wir lösen sie nur nach deiner Zustimmung in Textform aus, egal in welcher Höhe, und reichen sie 1:1 ohne Aufschlag an dich weiter.
Werbebudget läuft nie über uns. Du hinterlegst dein eigenes Zahlungsmittel im Werbekonto, wir verwalten die Kampagnen.
Innerhalb Berlins berechnen wir keine Anfahrt. Außerhalb Berlins stimmen wir Reise- und Übernachtungskosten vorab mit dir ab; sie gelten dann als Fremdkosten.
6. Deine Mitwirkung
Du benennst eine Person, die für dich entscheiden und freigeben darf. Feedback aus deinem Team läuft gebündelt über diese Person. Auf Rückfragen antwortest du innerhalb von 5 Werktagen.
Du stellst rechtzeitig bereit, was wir brauchen: Briefing, Logos und Markenmaterial, Produkte und Requisiten, den Drehort samt Erlaubnis des Eigentümers oder Vermieters, die Verfügbarkeit der Personen vor der Kamera und die Einwilligung aller Personen, die im Film zu sehen sind (Mitarbeitende, Kund:innen, Gäste). Dafür bekommst du von uns eine Vorlage, die auch unsere Referenznutzung (Ziffer 12) abdeckt. Lieferst du eigenes Material (Fotos, Musik, Texte, Videos), stellst du sicher, dass du es nutzen darfst.
Kommst du dem verspätet nach, verschieben sich unsere Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung (Ziffer 7). Mehraufwand durch fehlendes oder falsches Material berechnen wir nach unserem Stundensatz laut Angebot.
7. Termine
Liefertermine gelten, wenn sie im Angebot oder im gemeinsam festgelegten Zeitplan in Textform stehen. Wir liefern zum vereinbarten Termin. Wenn wir früher fertig sind, ist das ein Bonus und kein Versprechen für das nächste Mal.
Termine verschieben sich ohne Verzug unsererseits, wenn du Mitwirkung oder Feedback verspätet lieferst, Änderungen am freigegebenen Konzept beauftragst oder wenn Wetter bei Außendrehs, Krankheit oder Unfall im Team oder höhere Gewalt dazwischenkommen. Wir nennen dir dann unverzüglich einen neuen Termin. Ein Termin ist nur dann ein Fixtermin, wenn er im Angebot ausdrücklich so heißt.
8. Korrekturschleifen und Freigabe
Im Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes sagt. Eine Schleife ist ein gebündelter Feedback-Durchgang in Textform über alle Assets des Auftrags. Sobald wir mit der Umsetzung beginnen, ist die Schleife verbraucht, auch wenn später noch etwas nachkommt.
Zur Schleife gehören Änderungen am vorhandenen Material im Rahmen des freigegebenen Konzepts: Reihenfolge, Länge, Texte, Musik aus der Bibliothek, Farbe, Logos und Bauchbinden. Nicht dazu gehören Änderungen an bereits freigegebenen Zwischenständen (Konzept, Skript, Hauptschnitt), neue Motive, neue Formate oder Sprachen und alles, was einen Nachdreh braucht. Solche Änderungen und jede weitere Schleife berechnen wir mit 100 € je Stunde oder nach gesondertem Angebot.
Freigaben laufen stufenweise: erst Konzept oder Skript, dann der Hauptschnitt, dann die Schnittvarianten. Eine Freigabe ist verbindlich. Änderst du den Hauptschnitt, nachdem die Varianten gebaut sind, berechnen wir deren Neuanpassung.
Für die Schnittfassung und den finalen Film hast du 10 Werktage ab Bereitstellung, für Zwischenstände 5 Werktage. In dieser Zeit gibst du frei oder schickst dein gebündeltes Feedback. Kommt beides nicht, gilt der Stand als abgenommen; darauf weisen wir dich bei jeder Übergabe ausdrücklich hin. Veröffentlichst du einen Stand, gilt er damit ebenfalls als abgenommen.
9. Absagen, Verschiebungen, Abbruch
Wir planen flexibel und oft mit Puffer. Berechnet werden nur Drehtage, an denen tatsächlich gedreht wird; ein vereinbarter Puffertag, den wir nicht brauchen, kostet nichts.
Sagst du einen Drehtag ab oder verschiebst ihn, gilt bezogen auf die Drehtagspauschale im Angebot:
- mehr als 5 Werktage vorher: kostenfrei, auch mehrfach
- 2 bis 5 Werktage vorher: 25 %
- ab dem Vortag: 30 %
- am Drehtag selbst, auch bei Nichterscheinen der Personen oder nicht bereitem Drehort: 100 %
Hinzu kommen in jedem Fall bereits angefallene Fremdkosten und Stornogebühren Dritter. Bei Außendrehs entscheiden wir gemeinsam bis 18 Uhr am Vortag, ob das Wetter einen Dreh zulässt; die erste wetterbedingte Verschiebung ist kostenfrei.
Beendest du ein Projekt vor der Abnahme, zahlst du die bis dahin erbrachten Leistungen (Drehtage vollständig, übrige Arbeit nach angefallenen Stunden zu unserem Stundensatz laut Angebot) und die Fremdkosten, mindestens aber die Anzahlung, dazu pauschal 20 % der noch nicht erbrachten Restvergütung. Du darfst nachweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Nutzungsrechte an Zwischenständen gehen dabei nicht auf dich über.
Wir dürfen den Vertrag kündigen, wenn du trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug bist, trotz Fristsetzung nicht mitwirkst oder Inhalte verlangst, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.
10. Rohmaterial und Archiv
Du bekommst fertige Filme in den vereinbarten Formaten, kein Rohmaterial und keine Projektdateien. Rohmaterial bleibt unser Eigentum. Wenn du es trotzdem brauchst, machen wir dir ein gesondertes Angebot.
Wir bewahren das Rohmaterial mindestens 6 Monate nach Abnahme auf und dürfen es danach löschen. Einen Anspruch auf Wiederherstellung gibt es nicht. Die gelieferten Dateien sicherst du selbst.
11. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhältst du das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Filme und Assets für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen: Website, Social Media, Werbeanzeigen, Messen, Präsentationen, interne Kanäle, Presse und Standbilder daraus. Du darfst sie bearbeiten, kürzen, untertiteln und in andere Formate bringen. Nicht erlaubt sind Entstellungen, sinnverändernde Bearbeitungen und die Nutzung in politischem, religiösem oder diskriminierendem Kontext.
Du darfst die Filme an Unternehmen deiner Gruppe und an deine Dienstleister (Agenturen, Ads-Management) für deine Zwecke weitergeben. Ein Verkauf oder eine Lizenzierung an Dritte braucht unsere Zustimmung.
Bis zur vollständigen Zahlung darfst du die Filme nur zur Prüfung und Freigabe nutzen. Musik, Stock, Sprecher:innen und Schriften aus fremden Quellen darfst du nur im Umfang der jeweiligen Lizenz nutzen; auf Grenzen (zum Beispiel TV oder Kino) weisen wir im Angebot hin, wenn du uns sagst, wo der Film laufen soll. Rohmaterial und Projektdateien sind nicht Teil der Rechteeinräumung.
12. Referenzen
Wir zeigen unsere Arbeit. Wir dürfen dich mit Name und Logo als Kunden nennen und die Filme und Ausschnitte daraus auf unserer Website, in Social Media, in Angeboten, Präsentationen, Showreels und bei Wettbewerben zeigen, zeitlich unbegrenzt.
Wir warten damit, bis du veröffentlicht hast, spätestens aber 3 Monate nach Abnahme. Nennst du uns eine Sperrfrist (Launch, Kampagne), halten wir sie ein. Hast du ein berechtigtes Interesse an Vertraulichkeit (etwa ein nicht öffentliches Projekt), sag es uns bis zum Vertragsschluss in Textform; dann nennen wir dich nur anonymisiert und zeigen den Film nur in persönlichen Gesprächen.
13. Rechte Dritter
Jede Seite steht für ihren Bereich ein. Du stellst sicher, dass du das gelieferte Material nutzen darfst, dass die Aussagen im Film zulässig sind (Werbe-, Wettbewerbs- und Produktrecht), dass die gefilmten Personen einverstanden sind, dass am Drehort gedreht werden darf und dass die Veröffentlichung richtig gekennzeichnet ist. Wird daraus ein Anspruch gegen uns, stellst du uns davon frei, angemessene Rechtsverfolgungskosten eingeschlossen.
Wir stehen dafür ein, dass wir die Urheberrechte an unserer Arbeit haben und die Lizenzen für Musik, Stock und Schriften, die wir beschaffen, den vereinbarten Umfang decken.
Eine rechtliche Prüfung deiner Inhalte schulden wir nicht. Fällt uns etwas auf, sagen wir es dir. Maßstab ist deutsches Recht; für Nutzung im Ausland prüfst du selbst.
14. Mängel
Ein Mangel ist eine Abweichung vom freigegebenen Konzept oder ein technischer Fehler: falsches Format, Tonversatz, Tippfehler in Einblendungen, ein fehlendes Element aus dem Briefing, Exportfehler. Kein Mangel sind gestalterische Entscheidungen im Rahmen des Briefings, Geschmacksfragen, Reichweite oder Performance und alles, was du in einem Zwischenstand freigegeben hast.
Offensichtliche Mängel meldest du innerhalb der Abnahmefrist, versteckte innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, jeweils in Textform mit Beschreibung. Wir bessern nach, bei Bedarf zweimal. Erst danach kannst du mindern; zurücktreten kannst du nur, wenn der Film als Ganzes unbrauchbar bleibt. Einen Anspruch auf Nachdreh gibt es nur, wenn der Mangel anders nicht zu beheben ist und die Ursache bei uns liegt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
15. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine Pflicht verletzen, auf deren Erfüllung du vertrauen durftest und die den Vertrag überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht). Dann ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Netto-Auftragssumme, bei laufender Betreuung auf die Vergütung der letzten 12 Monate. Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Umsatz- oder Reichweitenausfall durch eine verspätete Veröffentlichung, sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Begrenzungen gelten auch für unsere Gesellschafter:innen, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten, ausgenommen die Fälle des ersten Absatzes.
Geht Drehmaterial während der Produktion verloren (etwa durch Kartenfehler oder Diebstahl), wiederholen wir den Dreh mit unserem Team und Equipment auf unsere Kosten; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit. Für Datenverlust haften wir nur im Umfang des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch dich nötig gewesen wäre. Für Sperrungen, Ausfälle, Richtlinien- oder Reichweitenänderungen der Plattformen (Meta, TikTok, LinkedIn, YouTube und andere) haften wir nicht.
16. Vertraulichkeit, Zugänge, KI
Beide Seiten behandeln vertraulich, was als vertraulich erkennbar ist: Konzepte, Preise, nicht veröffentlichte Produkte, Zahlen aus Reportings, unsere Kalkulationen und Arbeitsweisen. Das gilt bis 3 Jahre nach Vertragsende. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach unserer Datenschutzerklärung; soweit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen wir sie auf deine Anforderung ab.
Zugänge zu deinen Konten gibst du uns so, wie es für dich am einfachsten ist: über Rollenvergabe oder mit Zugangsdaten. Wir nutzen sie nur für den Auftrag und behandeln sie vertraulich. Nach Vertragsende entziehst du die Rollen oder änderst die Passwörter.
Wir setzen KI-Werkzeuge ein, wo sie unsere Arbeit besser oder schneller machen: in Konzeption, Schnitt, Untertitelung, Bild- und Tonelementen. Vertrauliche Daten von dir geben wir nur in Werkzeuge, die dafür geeignet sind. Auf Nachfrage sagen wir dir, welche Elemente KI-generiert sind. Ob und wie du das bei der Veröffentlichung kennzeichnen musst, prüfst du.
17. Laufende Betreuung (Retainer)
Ein Retainer läuft in Vertragsmonaten ab dem vereinbarten Start. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat, danach ist er monatlich kündbar: in Textform mit 14 Tagen Frist zum Ende des laufenden Vertragsmonats, von beiden Seiten. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Retainer kauft dir feste Kapazität. Vereinbarte Assets liefern wir immer; reicht das Material eines Monats nicht, wandern sie einmalig in den Folgemonat, höchstens vier, nicht kumulierbar. Der Drehtermin lässt sich einmalig in den Folgemonat übertragen, sonst verfällt er; Absagen laufen nach Ziffer 9. Fällt der allererste Drehtermin aus, verschieben sich Start und Mindestlaufzeit um einen Monat. Nicht abgerufene Leistungen werden nicht erstattet, eine Pause gibt es nicht. Assets, die du innerhalb von 5 Werktagen weder freigibst noch kommentierst, gelten als geliefert.
Du lieferst Themen, Termine und Freigaben im vereinbarten Rhythmus. Wir schulden die vereinbarte Arbeit in handwerklicher Qualität, nicht Reichweite, Follower, Anfragen oder eine bestimmte Ad-Performance. Preise und diese AGB können wir mit 6 Wochen Ankündigung zum Vertragsmonat anpassen; du darfst dann zum Wirksamwerden kündigen. Ist eine Retainer-Rechnung offen, ruht unsere Leistung, der Vertragsmonat läuft weiter.
18. Schluss
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, wenn du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist. Für alle Erklärungen genügt Textform. Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich, die englische dient der Verständlichkeit. Sollte eine Regelung unwirksam sein, gilt an ihrer Stelle das Gesetz; der Rest bleibt wirksam.
